Fallen Betriebsversammlungen auf dem …

Die Versammlungsstättenverordnung NRW erfasst alle Räume mit mehr als 200 Besuchern - also Multiplex-Kinos, Mehrzweckhallen, Messehallen, Theater und Bühnen, Gaststätten und große Stadien, Hörfunk- und Fernsehstudios, Hörsäle von Universitäten, Schulaulen und Sporthallen mit Besucherrängen oder große Kantinen.

Alexa Traffic


Listing Links