Keine Umsatzsteuer auf Schwimmkurs für Kleinkinder

Schwimmkurse für Kleinkinder könnten jetzt günstiger werden – denn die Schwimmlehrer müssen darauf keine Umsatzsteuer abführen. Das geht aus einem Urteil des FG Baden-Württemberg hervor. Die Klägerin führte nach einem von ihr entwickelten Programm Schwimmkurse für Kinder durch, die nach dem Alter der Kinder eingeteilt wurden:

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